Integrität von Consulting-Dienstleistungen BDU definiert in "Bonner Erklärung" Regeln zum Umgang mit öffentlichen Auftraggebern

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) hat heute einen Kodex für den Umgang mit Aufträgen aus öffentlicher Hand veröffentlicht. Unter sechs Punkten wird unter anderem beschrieben, wie Consulting-Häuser die Unabhängigkeit der Beratung sicherstellen und Verantwortung für Steuergelder übernehmen sollten.

Blick über den Rhein ins ehemalige Regierungsviertel in Bonn. (Bild: picture alliance / Rolf Kosecki | Rolf Kosecki)

Der BDU hat heute die "Bonner Erklärung zur Integrität von Consultingleistungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern" veröffentlicht. Ob Zufall oder nicht, erfolgte dieser Schritt zeitgleich zum Erscheinen des neuen Buches "Die Berater Republik" von Prof. Deelmann, in dem sich dieser kritisch mit der wachsenden Rolle von Consultants in Staat und Wirtschaft auseinandersetzt.

In seiner "Bonner Erklärung" greift der Verband, dessen Geschäftsstelle sich in der ehemaligen Bundeshauptstadt befindet, sechs aus seiner Sicht zentrale Punkte bei der Zusammenarbeit von Öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmensberatungen auf und definiert dabei die Neutralität bei staatlichen Entscheidungsprozessen, die Unabhängigkeit der Beratung, gibt ein Verbot der Einflussnahme vor, beschreibt wie Werbung, Weiterbildung und Verantwortung für öffentliche Gelder auszugestalten ist.

Beratung von öffentlichen Auftraggebern leistet in Zeiten technologischer und digitaler Transformation einen wichtigen Beitrag zu guten, effizienten und nachhaltigen Prozessen. Mit unserer Bonner Erklärung wollen wir einen praxisbewährten Rahmen für Beratung der Öffentlichen Hand etablieren, der noch mehr Orientierung und Sicherheit für alle Beteiligten gibt,

sagt BDU-Präsident Ralf Strehlau.

Der Kodex wurde maßgeblich durch den BDU-Fachverband Öffentlicher Sektor erarbeitet, definiert den Qualitätsstandard des BDU für Mitgliedsunternehmen bei der Übernahme von Mandaten öffentlicher Auftraggeber und soll laut Verband auch in die Branche wirken. Darüber hinaus gibt es für die Mitglieder des BDU die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung: Ab Juni 2023 soll ein Register entstehen, für das sich BDU-Mitgliedsunternehmen listen lassen können. Als Voraussetzung müssen Unterlagen – zum Beispiel interne Compliance-Leitfäden, Auszüge aus Projektdokumentationen oder Eigenerklärungen – eingereicht werden.

„Wir verstehen die Grundsätze zum einen als Selbstverpflichtung der Unternehmensberatungen im BDU. Gleichzeitig haben wir den Anspruch, die herausgearbeiteten Qualitätsmerkmale als Standard zu etablieren. Allen Beratenden in diesem Sektor muss klar sein, dass ein hohes Verantwortungsverständnis die Grundlage bilden muss, wenn Bund, Länder und Kommunen Beratungsleistungen beauftragen“, führt Ralf Strehlau weiter aus.

Gänzlich neu war das Thema für den BDU nicht: Bereits Ende 2021 hatte der Consultingverband einen Leitfaden mit Empfehlungen für die effizientere Beauftragung von Unternehmensberatungen für Beratungsprojekte unterhalb des EU-Schwellenwertes bei Ministerien, Städten, Kommunen und weiteren öffentlichen Institutionen veröffentlicht.

Zum Volltext der "Bonner Erklärung" und zum Leitfaden gelangen Sie hier.

 

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