Berateraffäre im Verteidigungsministerium BDU: "Ein funktionierender Wettbewerb muss gewährleistet sein"

Auf Antrag von Linke, FDP und Grüne wurde am Donnerstag, 13.12.2018, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss einberufen, um die Berateraffäre im Verteidigungsministerium zu untersuchen. Heute äußert sich der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) dazu.

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Der BDU ist der Meinung, dass "die im Raum stehenden Vorwürfe bei der Beauftragung und beim Einsatz von Unternehmensberatern im Verteidigungsministerium sorgfältig geprüft werden müssen."

Die Vergabe von Aufträgen im Bereich der freiberuflichen Leistungen sei in Deutschland rechtlich umfassend und aus BDU-Sicht eindeutig und ausreichend geregelt. Für den Spitzenverband der Consultingwirtschaft schließt sich die direkte Beauftragung einzelner Consultingfirmen ohne Betrachtung konkurrierender Angebote weitestgehend – bis auf nachvollziehbare Notfälle – damit aus.

Ein funktionierender Wettbewerb muss gewährleistet sein, meint der BDU und weiter: "Der BDU lehnt eine Umgehung des Vergaberechts genauso ab, wie Patronage, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Projekte und die Auftragsvergabe in der Öffentlichen Hand erfordern besonders hohe Anforderungen an Transparenz und Dokumentation."

 

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