Anzeige: Versicherungen für Selbstständige, Unternehmerinnen & Unternehmer Die Beraterhaftpflicht schützt Consultants bei Beratungsschäden

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Eine Beraterhaftpflichtversicherung ist gleichzusetzen mit einer Berufshaftpflicht, Consulting-Haftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht. Von Versicherern werden die Begriffe häufig synonym verwendet, jedoch sollten Sie sich davon nicht verwirren lassen. Hingegen sollten Sie genau beachten, welche Risiken ein Versicherungsangebot abdeckt und inwiefern sich diese mit Ihren Pflichten als Beraterinnen und Berater decken. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick zu den wichtigsten Kriterien einer Beraterhaftpflicht und helfen Ihnen, die verschiedenen integrierten Leistungen besser zu verstehen. So können Sie für Ihre Tätigkeit die beste Option für eine Haftpflicht auswählen.
Warum benötigen Sie als Consultant eine Beraterhaftpflicht?
Viele Beraterinnen und Berater sind der Ansicht, dass Ihre Beratungsleistung hauptsächlich aus unverbindlichen Ratschlägen besteht. Das Befolgen dieser läge in der Verantwortung der jeweiligen Kunden selbst. Die Unternehmensführung handle letztendlich nach eigenem Ermessen. Indes handelt es sich dabei um eine weit verbreitete Fehlannahme. Denn als Beraterinnen und Berater haben Sie sich vertraglich zu bestimmten Leistungen verpflichtet, sodass Ihre Vorschläge für eine bestimmte Strategie nicht als bloße Empfehlungen anzusehen sind. Vielmehr tragen Sie laut Vertrag die Mitverantwortung für die daraus resultierenden Entscheidungen, welche die Unternehmensführung auf Grundlage Ihrer Analyse und Expertise trifft. Die gesetzliche Haftung für Ihre vertraglich festgelegten Pflichten lässt sich zudem nicht durch angepasste AGBs im Vertrag ausschließen. Fazit: Sie haften als Beraterinnen und Berater für eventuelle Fehlentscheidungen Ihrer Kunden, welche auf Grundlage Ihrer Dienste getroffen worden sind. Die resultierenden Schäden können dabei für Sie den finanziellen Ruin bedeuten. Es sei denn, Sie haben mit einer Beraterhaftpflicht vorgesorgt. Diese übernimmt im Idealfall:
- die Prüfung des Schadensanspruchs
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Kunden (passiver Rechtsschutz)
- die daraus entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten
- die Zahlung der Kosten für den Schadensersatz, sofern die Ansprüche berechtigt sind
Welche Risiken deckt eine Beraterhaftpflicht ab?
Der Grundbaustein einer Beraterhaftpflicht ist gleichzusetzen mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese kommt für alle rein finanziellen Schäden auf, welche durch eine Fehlberatung Ihrerseits entstanden sind. Dies umfasst sowohl versehentliche als auch grob fahrlässige Fehler. Selbstverständlich sind hingegen mit Vorsatz fehlerhafte Beratungen von den Leistungen ausgeschlossen. Neben einer versehentlichen Fehlberatung umfasst die Vermögensschadenhaftpflicht auch eine versehentliche Weitergabe sensibler Daten. Trotz aller Vorsicht ist es schon vorgekommen, dass ein flüchtiger Blick auf Ihren Bildschirm oder ein aufgeschnapptes Telefonat Geschäftsgeheimnisse offenlegte. In diesen Fällen kommt die Beraterhaftpflicht für den geforderten Schadenersatz auf.
Weitere Beispiele für Versicherungsleistungen sind folgende:
Absicherung von
- Finanzberatungen
- Schuldnerberatungen
- Tätigkeiten als Interimsmanagerin oder Interimsmanager
- Beratungen im Personalbereich
- Vermögensschäden aufgrund fehlerhafter Dokumentation
- Verletzung von Urheberrechten
Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, sollten Sie darauf achten, dass auch Ihre individuellen Risiken umfassend abgedeckt sind.
Schadensbeispiel: Falsches Marketingkonzept
Für den Launch einer neuen Produktserie zieht ein Kosmetikunternehmen einen Marketingberater hinzu. Auf dessen Marktanalyse stützt sich das gesamte Konzept zur Einführung des neuen Produkts. Bald stellt sich jedoch heraus, dass die Markteinschätzung des Beraters auf fehlerhaften Daten zu beruhen scheint. Dementsprechend fordert das Unternehmen Schadensersatz von dem Marketingberater. Die Beraterhaftpflicht prüft zunächst, ob ein Haftungsanspruch besteht. Sollte eine Fahrlässigkeit des Marketingberaters vorliegen, so kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.

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Schadensbeispiel: Unterschätzter Personalbedarf
Ein Produktionsunternehmen holt sich für die Personalbedarfsplanung Expertise von einem Personalberater. Dieser unterschätzt aufgrund einer Fehlkalkulation den Aufwand zur Durchführung eines Auftrags. Dadurch muss das Unternehmen kurzfristig weitere Mitarbeiter einstellen, um den Produktionsauftrag rechtzeitig erfüllen zu können. Nun verlangt das Unternehmen, dass der Personalberater für die entstandenen Mehrkosten aufkommt. Die Beraterhaftpflicht prüft den Fall und springt für den Kostenausgleich ein.
Weitere wichtige Versicherungen im Consulting-Bereich
Falls Sie beispielsweise ein eigenes Büro besitzen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Beraterhaftpflicht auch die Leistungen einer Büro- bzw. Betriebshaftpflicht einschließt. Diese versichert Sie im Falle von Personen- oder Sachschäden innerhalb Ihrer Räumlichkeiten. So kann eine Mandantin oder ein Mandant auf dem frisch gewischten Boden ausrutschen oder über einen nicht gekennzeichneten Absatz stolpern. In diesem Falle haften Sie für die entstehenden Arztkosten. Zudem kann die Mandatin oder der Mandant von Ihnen Schmerzensgeld verlangen. Eine Betriebshaftpflicht sichert Sie gegen solche Unglücksfälle ab und kommt für die Schadensersatzansprüche auf.
Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob neben der Betriebshaftpflicht weitere Versicherungen für Sie von Vorteil wären. Hierbei kämen folgende Versicherungsarten für Ihre Tätigkeit als Consultant in Betracht:
- Rechtsschutzversicherung: Diese deckt die Ausgaben, welche bei einem Rechtsstreit entstehen. Dies umfasst sowohl die Anwalts- als auch die Prozesskosten.
- Cyber-Versicherung: Sie deckt Schäden ab, welche durch sogenannte Cyberkriminalität entstehen können. Gerade, wenn Sie mit sensiblen Unternehmensdaten arbeiten, sollten Sie sich gegen die Gefahren durch Hackerangriffe absichern. Auch übernimmt eine Cyber-Versicherung die Kosten, wenn durch einen Ausfall der IT Ihr Betrieb stillsteht. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Sie unwissentlich einen Virus über eine Mail an Ihren Mandanten weitergeben. Auch hier schützt Sie die Cyber-Versicherung.
- Inhaltversicherung: Sollten Sie ein Büro besitzen, lohnt es sich für Sie eine Inhaltsversicherung abzuschließen. Wenn Ihre Räume, inklusive der Möbel und der elektronischen Geräte durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Einbruchsdiebstahl beschädigt wird, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.
Wer braucht eine Beraterhaftpflicht?
Bestimmte Berufsgruppen müssen von Gesetz wegen eine Berufshaftpflicht abschließen. Dies gilt innerhalb der beratenden Tätigkeiten für Steuerberaterinnen und Steuerberater (siehe § 67 StBerG). Es empfiehlt sich jedoch auf für alle anderen Consulting-Berufe, sich vor finanziellen Risiken abzusichern. Denn eine – oft unabsichtliche – Fehlberatung kann teuer werden und ohne Versicherung haften Sie im schlimmsten Fall mit Ihrem Privatvermögen. Daher sollten sie ab der ersten Stunde eine Beraterhaftplicht besitzen, die genau zu Ihrer Tätigkeit passt.
Folgende beratende Berufe sollten eine individuelle Absicherung unbedingt in Betracht ziehen. Beraterinnen und Berater im Bereich:
- Finanzen
- Personal
- Marketing
- Insolvenzen
- IT
sowie Datenschutzbeauftragte.
Wie viel kostet eine Beraterhaftpflicht?
Die Kosten für die Beraterhaftpflicht fallen unterschiedlich aus. Zum einen richten sich die Tarife der Versicherer nach dem individuellen Risiko, dass Ihre Beratertätigkeit mit sich bringt. Zudem spielen auch weitere Faktoren, wie Ihr Umsatz und Ihre Berufserfahrung eine Rolle. Zudem können Sie die Versicherungssumme und die Höhe der Selbstbeteiligung unterschiedlich festlegen.
Berechnen Sie jetzt mit dem Online-Rechner von Finanzchef24, wie der Tarif für Ihre individuelle Beraterhaftpflicht aussehen würde:
Fazit
Da Kundinnen und Kunden Ihnen ein hohes Maß an Verantwortung übertragen und Ihre zu leistenden Dienste zudem vertraglich festgehalten sind, empfiehlt es sich in jedem Falle als Consultant eine Beraterhaftplicht abzuschließen. Denn zum einem sind Sie dadurch auch besser vor unberechtigten Forderungen geschützt. Allein die Beweisführung, dass ein Schadensanspruch gegen Sie nicht vorliegt, kann bereits Kosten verursachen. Zum anderen sind Sie trotz eines hohen Grades an Professionalisierung nicht unfehlbar. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann teuer werden und im schlimmsten Fall Ihren Ruin bedeuten. Sparen Sie daher nicht am falschen Ende und sichern Sie sich und Ihr Business umfassend ab. Achten Sie dabei genau, welche Tätigkeiten Ihr Beruf umfasst und ob diese in den Leistungen der Beraterhaftpflicht enthalten sind.
Zum Hintergrund der Kooperation
CONSULTING.de kooperiert mit Finanzchef24, Deutschlands großem digitalen Versicherungsexperte für Unternehmer und Selbstständige. Neben der langjährigen Erfahrung überzeugt Finanzchef24 mit einem unabhängigen Online-Vergleich sowie dem einfachen Online-Abschluss einer Gewerbeversicherung - maßgeschneidert zur besten Preis-Leistung am Markt.
/pj
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