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Anzeige: Versicherungen für Selbstständige & Unternehmer Die Betriebshaftpflicht für Consultants erweitert Ihren Versicherungsschutz

Die Betriebshaftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden Dritter. Sie ist besonders für Consultants mit Office und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu empfehlen.

Die Betriebshaftpflicht für Consultants kann sie vor hohen Kosten bewahren

Als Berater oder Beraterin stehen Sie im engen Kontakt mit Ihren Kunden. Sollten Sie beispielsweise bei einem Meeting die High-Tech-Konferenzausstattung versehentlich beschädigen, so kann der Kunde von Ihnen Schadensersatz einfordern. Genau solche Zwischenfälle widerfahren Ihnen im Büroalltag. Zudem kann ein solcher Vorfall belastend für Ihre Kundenbeziehung sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft zum einen für Sie den Schadensanspruch und kommt zum anderen für die entstandenen Kosten auf. So können Sie sich voll auf Ihre Beratertätigkeit fokussieren. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche weiteren Leistungen eine Betriebshaftpflicht abdeckt und wie Sie von der Beraterhaftpflicht zu differenzieren ist.

Was leistet die Betriebshaftpflicht für Beratungshäuser?

Im Allgemeinen deckt die Betriebshaftpflicht ähnlich einer Privathaftpflicht die Sach-, Personenschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden ab. Vor allem gewerbetreibende Unternehmen sollten auf eine solche Versicherung nicht verzichten, da die Schäden in die Millionenhöhe gehen können und den Ruin bedeuten. So versichert eine Betriebshaftpflicht einen Dachdecker oder Dachdeckerin bei Schäden durch herabfallendes Werkzeug und das Kosmetikstudio bei Schmerzensgeldforderungen aufgrund der allergischen Reaktion einer Kundin. Die möglichen Risiken, anderes Eigentum zu beschädigen oder Personen zu verletzen, sind in diesen Fällen eindeutig.

Nicht so ersichtlich ist es bei der Tätigkeit eines Consultants. Schließlich entstehen bei Pflichtverletzung seiner oder ihrer Aufgaben eher finanzielle Schäden, die im besten Falle durch eine Vermögensschadenhaftpflicht oder Beraterhaftpflicht abgedeckt werden. So könnten Sie annehmen, dass eine Betriebshaftpflicht für Sie unnötig ist. Doch dies ist eine Fehlannahme. Auch als Berater oder Beraterin können Ihnen im Kontakt mit Ihren Kunden Missgeschicke oder Unfälle passieren. Diese können ebenso zur Schädigung von Kundeneigentum oder Verletzungen von Personen führen, sodass Sie sich auch gegen solche Schäden versichern lassen sollten. 

Schadensbeispiel

Ein Klient sucht Sie in Ihren Geschäftsräumen auf. Er stolpert über einen unglücklich platzierten Papierkorb. Beim Fallen stößt er gegen den Tisch, sodass sein Laptop zu Boden stürzt. Zudem prellt sich der Klient die Handflächen. Aufgrund seiner Verletzung kann er einige Wochen nicht arbeiten. Auch der Laptop des Klienten wurde bei dem Sturz beschädigt. Somit möchte er von Ihnen die Erstattung der Reparaturkosten am Laptop, die Arztkosten und Ersatz für seinen Verdienstausfall. Hinzukommt eine Schmerzensgeldforderung. Die Betriebshaftpflicht übernimmt nun folgende Leistungen:

  • die Prüfung des Schadensanspruchs 
  • die Zahlung der Sachschäden 
  • die Erstattung der Arztkosten sowie
  • die Übernahme der Vermögensfolgeschäden

Sollten die Ansprüche des Klienten unberechtigt sein, so übernimmt der Versicherer zudem die Anwalts- und Prozesskosten, um die Forderungen abzuwehren (Passiver Rechtsschutz).

Welche Risiken Ihres Consultings deckt die Betriebshaftplicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt vorrangig Sach- und Personenschäden ab, die durch Sie und Ihre Mitarbeiter an Dritten verursacht werden, während sie ihrer Tätigkeit nachgehen. Ebenso kommt sie für die Kosten der daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden auf. So wird neben den Reparaturkosten, Anschaffungskosten, Arztrechnungen und Pflegekosten auch der Verdienstausfall der betreffenden Person beglichen. 

Außer den bereits erwähnten Risiken bietet Ihnen eine Betriebshaftpflicht die Möglichkeit, sich gegen weitere Gefahren abzusichern. 

Weitere Beispiele für Risiken sind folgende:

  • Schäden an fremden Sachen: Sie lassen das teure Tablet Ihres Kunden während einer Präsentation fallen. Nun müssen Sie für Ersatz aufkommen.
  • Schäden an gemieteten Räumen oder Objekten: Ein Praktikant vergisst den Wasserhahn auf der Herrentoilette in Ihrem gemieteten Büro zu schließen. Daraufhin kommt es zu einem erheblichen Wasserschaden am Gebäude. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Instandhaltungskosten.

Wer ist mitversichert bei einer Betriebshaftpflicht?

Wenn Sie ein eigenes Beratungsunternehmen führen und somit auch eigene (angemietete) Büroräume besitzen, so ist eine Betriebshaftpflicht für Sie unabdingbar. Sollte einem Ihrer Mitarbeiter oder ihrer Mitarbeiterin ein Missgeschick passieren, so übernimmt auch hier die Betriebshaftpflicht die Schadensersatzforderungen von Dritten. 

Folgende Personen sind bei einer Betriebshaftpflicht mitversichert:

  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Aushilfskräfte 
  • Werkstudenten und Praktikanten
  • Reinigungspersonal
  • Subunternehmen

Auch sind sie als Consultant nicht nur in Ihrem Büro tätig. Gerade Berater und Beraterinnen verbringen einen Großteil Ihrer Arbeitszeit beim Kunden vor Ort oder auf Seminaren. Daher gilt der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht nicht nur für Ihre eigenen Räumlichkeiten sondern auch für öffentliche Orten und für die Betriebsstätte Ihrer Kunden.

Wie berechnen sich die Kosten der Betriebshaftplicht?

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Faktoren Ihres Consultingsbusiness. Sie variieren je nach Spezifikation Ihrer Beratertätigkeit, nach Anzahl Ihrer Mitarbeiter sowie der Höhe des Jahresumsatzes. Zudem richten sich die Tarife der Versicherer nach der Höhe der Deckungssummen und der Selbstbeteiligung.

Berechnen Sie jetzt mit dem Online-Rechner von Finanzchef24, wie der Tarif für Ihre individuelle Beraterhaftpflicht aussehen würde: 

Unser Tipp für Consultants

Wenn Sie bereits eine Beraterhaftplicht haben, so sollten Sie prüfen, ob die Leistungen einer Betriebshaftpflicht bereits hinreichend abgedeckt sind. Gegebenenfalls wechseln Sie Ihre Beraterhaftpflicht zu einem Vertrag mit verbesserten Leistungen.

Weitere wichtige Versicherungen im Consulting-Bereich

Neben der Betriebshaftpflicht lohnen sich weitere Versicherungen für Sie als Consultant. Wir empfehlen Ihnen sich über folgenden zu informieren:

  • Beraterhaftpflicht: Die Beraterhaftpflicht ist die grundlegendste Versicherung für Consultants. Sie deckt alle Vermögensschäden, die durch eine Fehlberatung Ihrerseits bei einem Ihrer Klienten entstehen. Ebenso werden auch bei der Beraterhaftplicht unberechtigte Ansprüche Dritter abgewehrt.
  • Rechtsschutzversicherung: Diese deckt die Ausgaben, welche bei einem Rechtsstreit entstehen. Dies umfasst sowohl die Anwalts- als auch die Prozesskosten.
  • Cyber-Versicherung: Sie deckt Schäden ab, welche durch sogenannte Cyberkriminalität entstehen können. Gerade, wenn Sie mit sensiblen Unternehmensdaten arbeiten, sollten Sie sich gegen die Gefahren durch Hackerangriffe absichern. Auch übernimmt eine Cyber-Versicherung die Kosten, wenn durch einen Ausfall der IT Ihr Betrieb still steht. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Sie unwissentlich einen Virus über eine Mail an Ihren Mandanten weitergeben. Auch hier schützt Sie die Cyber-Versicherung. 
  • Inhaltversicherung: Sollten Sie ein Büro besitzen, lohnt es sich für Sie eine Inhaltsversicherung abzuschließen. Wenn Ihre Räume, inklusive der Möbel und der elektronischen Geräte durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Einbruchsdiebstahl beschädigt wird, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.

Fazit

Viele Consultants unterschätzen die Möglichkeit eines Sach- oder Personenschadens aufgrund Ihrer Tätigkeit. Denn diese erfordert eher den Umgang mit Vermögen oder immateriellen Gütern. Aber auch bei Unfällen mit Sach- und Personenschäden können die Schadensersatzforderungen hoch sein. Sind sie zudem Unternehmer mit mehreren Angestellten, so tragen Sie auch für Ihre Mitarbeiter die Verantwortung. Eine Betriebshaftpflicht schützt Sie bei Missgeschicken – durch Sie oder Ihre Angestellten, in Ihren Räumlichkeiten oder vor Ort bei Ihren Kunden. So kommt es bei einem Treffen mit Ihren Kunden auch nicht zu Unannehmlichkeiten, sollte der Kaffee über der Tastatur landen. Denn hier übernimmt die Betriebshaftpflicht die Reparaturkosten.

Zum Hintergrund der Kooperation

CONSULTING.de kooperiert mit Finanzchef24, Deutschlands großem digitalen Versicherungsexperte für Unternehmer und Selbstständige. Neben der langjährigen Erfahrung überzeugt Finanzchef24 mit einem unabhängigen Online-Vergleich sowie dem einfachen Online-Abschluss einer Gewerbeversicherung – maßgeschneidert zur besten Preis-Leistung am Markt.

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