Anzeige: Versicherungen für Führungskräfte Die D&O-Versicherung schützt Manager und Führungskräfte bei Privathaftung

Leitende Führungskräfte im Unternehmen tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Verletzen Sie ihre Pflichten und treffen eine für das Unternehmen schädigende Entscheidung, haften Sie mit ihrem gesamten Privatvermögen. Um sich gegen Vermögensschäden bei Fehlverhalten von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführerin oder Managerinnen und Managern abzusichern, schließen Gesellschaften und Organisationen für ihre Entscheidungsträger eine D&O-Versicherung ab. Sie deckt die Schadensersatzansprüche des Unternehmens und auch von Dritten gegenüber den Führungskräften. Dadurch schützt sie das Firmenvermögen. Eine D&O-Versicherung rentiert sich nicht nur bei größeren Konzernen, sondern bereits kleine Unternehmen sowie Startups sollten eine D&O-Versicherung in Betracht ziehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum ein Unternehmen für seine Manager eine D&O-Versicherung abschließen sollte.
Wie definiert sich eine D&O-Versicherung?
Bei der "Directors and Officers"-Versicherung handelt es sich um eine besondere Form der Haftpflichtversicherung für Geschäftsführerinnen und geschäftsführer, Managerinnen und Manager und anderen Entscheidungsträgern. Maßgebliche versichert sie diese in Ausübung ihrer Beratungs- und Managementtätigkeiten, aber ebenso auch bei operativen Arbeiten gegenüber Kundinnen und Kunden. Sie kommt für die finanziellen Schäden im Falle einer Pflichtverletzung auf, überprüft den Schadensersatzanspruch und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten im Streitfall. Somit ist die D&O-Versicherung eine gesonderte Art der Vermögensschadenhaftpflicht und wird daher ebenso unter der Bezeichnung Geschäftsführerhaftpflicht, Managerhaftpflicht oder Organhaftpflicht geführt. Eine D&O-Versicherung deckt zudem höhere Versicherungssummen ab und ist auf die speziellen Risiken ausgelegt, welche Führungsorgane in Ausübung ihrer Tätigkeit tragen.
Warum lohnt sich eine D&O-Versicherung für Managerinnen und Manager?
Für den Abschluss einer Managerhaftpflicht sprechen mehrere Aspekte. Denn Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Managerinnen und Manager sind sich ihrer finanziellen Verantwortung oft nicht im vollen Umfang bewusst. Sie haften im Falle einer Pflichtverletzung meist unbegrenzt mit ihrem gesamten privaten Kapital. Zudem haften Führungskräfte gesamtschuldnerisch – das heißt, sollte ein Kollege des Führungsorgans einen Fehler begangen haben, so haften alle für den entstandenen Schaden. Der Schadensersatzanspruch kann dabei sowohl von Dritten als auch vom eigenen Unternehmen geltend gemacht werden. Dementsprechend werden bezüglich der Risiken zwei unterschiedliche Szenarien betrachtet.
Zum einen gibt es die sogenannte Innenhaftung. Sie beschreibt die Haftung der leitenden Angestellten gegenüber dem eigenen Unternehmen. Sie tritt bei den meisten Schadensfällen der D&O-Versicherung auf. Bei der Innenhaftung obliegt es der Führungskraft zu beweisen, dass Sie Ihren Pflichten als Entscheidungsträgerin oder Entscheidungsträger nachgekommen sind und kein schuldhaftes Verhalten vorliegt.
Schadensbeispiel Innenhaftung: Der Vorstand eines Sportvereins versäumt es, die auslaufende Pacht fristgerecht zu verlängern. Jedoch erklärt sich die Pächterin oder der Pächter unter einem erhöhten Pachtzins bereit, einen neuen Pachtvertrag aufzusetzen. Der Verein kann nun den Vorstand aufgrund der Pflichtverletzung auf Schadensersatz verklagen und die Deckung der erhöhten Pachtkosten verlangen. Die D&O-Versicherung überprüft den Fall und kommt für den finanziellen Schaden auf.
Hingegen bezeichnet die Außenhaftung einen Schadensfall, bei dem eine Führungskraft gegenüber Dritte eine Pflichtverletzung begangen hat. Der Begriff steht hierbei für Personen außerhalb des Unternehmens. Dies können Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Dienstleister, staatliche Behörden, Gläubiger oder andere Unternehmen sein. Die Außenhaftung kommt jedoch nur in seltenen Fällen zum Tragen, da gegenüber Dritten oft die Gesellschaft als solche haftet.
Schadensbeispiel Außenhaftung: Obwohl das Unternehmen bereits seit mehreren Wochen zahlungsunfähig ist, reicht der CEO den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu spät ein. Die Gläubiger des Unternehmens können nun Schadensersatz bei dem CEO direkt einfordern.
Sowohl bei der Innen- als auch bei der Außenhaftung bietet die D&O-Versicherung nicht nur die Deckung der entstandenen Schäden im Falle eines Fehlverhaltens der Führungspersonen. Sie beinhaltet ebenso einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Dadurch kommt die Managerhaftpflicht auch für die Anwalts- und Gerichtskosten auf, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Welche Unternehmen benötigen eine D&O-Versicherung?
Tatsächlich ist die Annahme falsch, dass allein größere Konzerne oder Aktiengesellschaften von einer D&O-Versicherung profitieren. Den Schutz einer solchen Versicherung sollten bereits mittelständige Unternehmen sowie Startups in Erwägung ziehen. Ebenso eignet sie sich auch für Vereine, Stiftungen, NGO's und andere gemeinnützige Organisationen. Denn auch hier tragen die leitenden Positionen schon ein hohes Maß an finanzieller Verantwortung. Eine falsche Risikoeinschätzung kann für die jeweilige Organisation fatale wirtschaftliche Folgen haben. Die Führungspositionen haften zwar im Schadensfall mit ihrem gesamten Privatvermögen, doch dieses wird in den seltenen Fällen ausreichen, um den finanziellen Schaden auszugleichen. Folglich stellt eine Geschäftsführerhaftpflicht den finanziellen Rückhalt des betroffenen Unternehmens sicher. Dementsprechend sind daher bei einer Directors & Officers-Versicherung die Unternehmen und Institutionen als juristische Personen selbst die Versicherungsnehmer und nicht deren Manager.
Für folgende leitende Positionen eignet sich der Abschluss einer D&O-Versicherung:
- Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Managerinnen und Manager
- Officers
- Vorstände
- Aufsichtsräte
- Interimsmanagerinnen und -manager
- Verwaltungsräte
- Präsidiumsmitglieder
- Beiräte
- Unternehmensleiterinnen und -leiter
- Generalbevollmächtigte
- Prokuristen
- Leitende Angestellte
- Vorsitzende
- Compliance-Officer
Können Managerinnen und Manager auch selbst eine D&O-Versicherung abschließen?
Die Antwort lautet eindeutig: Ja, sie können auch als natürliche Person eine D&O-Versicherung abschließen, sofern Sie Angestellte oder Angestellter mit einer eigenständigen Entscheidungsvollmacht sind. Sollten Sie zudem noch mehrere Mandate in unterschiedlichen Organisationen besitzen, so ist eine persönliche Managerhaftplicht dringend zu empfehlen. Sie bietet zudem einige Vorteile weitere Vorteile: Erstens steht nur Ihnen als versicherte Person die volle Deckungssumme zu und wird nicht mit anderen Schuldnern im Führungsorgan geteilt. Zweitens kann bei Arbeitsgeberwechsel der Versicherungsschutz mitgenommen werden. Drittens erlischt Ihr Versicherungsschutz nicht, auch wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist und Beiträge nicht mehr bezahlen kann. In diesem Falle sind Sie unabhängig von der Liquidität des Unternehmens. Nicht zuletzt können Sie im Falle einer Schadensabwicklung den Verlauf dieser unabhängig vom Unternehmen mitbestimmen. Aufgrund dieser Vorteile sollten Sie als Managerin oder Manager immer prüfen, ob für Sie eine D&O-Versicherung als natürliche Person in Betracht kommt.
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Fazit
Immer mehr steigen die Anforderungen an Managerinnen und Manager und Führungspositionen durch Globalisierung, Internationalisierung sowie strengeren Gesetzeslagen wie den Datenschutzbestimmungen oder Compliance-Richtlinien. Dadurch sind Sie als Entscheidungsträger vielen Risiken ausgesetzt, welche vom unwissentlichen bis hin zum unterlassenen Handeln, beispielsweise bei Fristversäumnissen, reichen. Im Schadensfall erreichen die Forderungen Kosten, die Ihr Privatvermögen bei weitem übersteigen. Zudem müssen Sie dann gegenüber dem Unternehmen, Verein oder den Gesellschaftern nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten gemäß gehandelt haben. Auch den geschädigten Unternehmen kann Ihr Fehlverhalten in den Ruin treiben, sollten der Vermögensschaden aufgrund mangelnder Deckung nicht beglichen werden können. Eine Beratung zu einer D&O-Versicherung einzuholen, lohnt sich daher für jegliche Arten und Rechtsformen von Unternehmen und Organisationen sowie für die Entscheidungsträger dieser selbst.
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Zum Hintergrund der Kooperation
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