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- „Eine Definition wäre hilfreich, was wirklich betrieblich corona-betroffen ist - und was nicht.“
BAFA-Förderung „Eine Definition wäre hilfreich, was wirklich betrieblich corona-betroffen ist - und was nicht.“

Wie ist die grundsätzliche Position des BDU zur Bafa-Förderung?
Kai Haake: Ganz grundsätzlich gilt bei der Beratungsförderung wie bei jedem staatlichen Zuschuss: Finanzmittel, die der Steuerzahler bereitstellt und die es auch als reine privatwirtschaftliche Leistung gibt, benötigen einer besonderen Rechtfertigung. Neben dem BAFA-Programmen gibt es eine Vielzahl anderer von Bund und Ländern, und nicht immer erschließt sich deren zwingende Notwendigkeit. Bei dem Corona-Programm sehen wir diese aber schon. Das Hinzuziehen externen Sachverstands, der nüchterne Blick von außen kann einem kleinen Unternehmen in Not oder sogar Existenzangst helfen, die richtigen Schritte einzuleiten. Ob da vier Tage - bei einem unterstellten Tagessatz von nur 1.000 Euro - ausreichen, ist eine andere Frage. Der Unternehmer sollte sich über den nötigen Umfang einer Beratung auch Gedanken machen. Und erst recht bei der Auswahl des Beraters. Bitte nicht den erstbesten nehmen, der vielleicht den BAFA-Zuschuss einfach nur geschickt vermarktet.
Begrüßen Sie die aktuellen Änderungen im Rahmen der Corona-Krise?
Kai Haake: Wir finden sehr gut, wie schnell das Bundeswirtschaftsministerium reagiert hat. Die Ausweitung der bestehenden Programme auf corona-betroffene Unternehmen ist auch richtig. Vielleicht wäre eine Regelung mit – wenn auch kleinem Eigenanteil des Beratenen – diskutabel gewesen. Das vermeidet Mitnahmeeffekte noch besser.
Gibt es aus Sicht des Verbands Nachbesserungsbedarf in Bezug auf die Bafa-Förderung?
Kai Haake: Von Corona sind im Prinzip alle irgendwie betroffen. Aus unserer Sicht wäre eine Definition hilfreich, was wirklich betrieblich corona-betroffen ist - und was nicht. So können zum Beispiel Dienstleistungen wie die bloße Zusammenstellung von denkbaren Förderprogrammen oder gar Maßnahmen, die schon vor Corona aufgesetzt worden sind, ausgeschlossen werden. Auf der anderen Seite sollte der Kreis förderfähiger Unternehmer ausgeweitet werden. So dürfen beispielsweise Anwälte oder Headhunter bislang keine Beratung in Anspruch nehmen.
Von Seiten der Berater gibt es wohl Kritik am vergleichsweise großen bürokratischen Aufwand. Können Sie diese Erfahrung bestätigen?
Kai Haake: Man darf Bürokratie nicht mit sorgfältiger Beratungsarbeit verwechseln. Sowohl das Akkreditierungsverfahren als auch der Aufwand für das Schreiben des Beratungsberichts dienen einem wichtigen Ziel: Sicherstellung der Qualität des Beraters und der Beratung. Wir dürfen bei allen Krisenanforderungen - zum Beispiel hinsichtlich Schnelligkeit der Fördermaßnahmen - nicht vergessen, dass der Steuerzahler hier die Rechnung zahlt. Da erwarte ich als Bürger eine möglichst kompetente Dienstleistung und die Verhinderung von Missbrauch. Noch ein Hinweis in diesem Zusammenhang: Schon lange vor der Corona-Pandemie hat der BDU mit dem BAFA vereinbart, dass die Verbandsmitgliedschaft als Nachweis für die Qualitätsmanagementsysteme, die notwendigerweise vorliegen müssen, gewertet wird. Dadurch entfallen bei der Beantragung der Förderprogramme hier sonst fällig werdende umfangreiche Nachweise.
Kai Haake ist Geschäftsführer und Justitiar des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU).
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