Kienbaum Befragung Frauen in Führungspositionen: Zielsetzungen der Unternehmen

Groß verändert haben sie sich nicht, die Ziele der Unternehmen, die mehr Frauen in Führungspositionen bringen wollen. Zu diesem Schluss kommt Kienbaum Consultants. Die Personal- und Managementberatung hatte bereits im November und Dezember 2015 Unternehmen zu ihren Zielen diesbezüglich befragt und zieht nun einen Vergleich. Auf der erste Managementebene unterhalb des Vorstands wollen die Befragten durchschnittlich einen Frauenanteil von 18 Prozent erreichen. Noch etwas mehr ist es für die zweite Managementebene: durchschnittlich 21 Prozent.
Bis zum Stichtag am 30. Juni müssen mittelgroße Unternehmen ihre selbst festgelegten Ziele erreichen. Diese sind, so die Einschätzung von Kienbaum, aber vergleichsweise moderat. Im Anschluss startet der zweite Berichtszeitraum ab dem 1. Juli. Dann müssen die Unternehmen darauf vorbereitet sein, ambitioniertere Ziele zu erreichen. Nachhaltige Veränderungen schaffen sie Kienbaum zufolge jedoch nur durch eine Kombination aus mehreren Maßnahmen: entsprechendes Recruiting, strategisches Personalmanagement und eine Unternehmenskultur, die Vielfalt fördert.
Gesetz gegen Gender Pay Gap: mehr Aufwand für Unternehmen
Darüber hinaus könnte ein neues Gesetz ebenfalls eine Menge Veränderungen für Unternehmen mit sich bringen. Aktuell wird über das Gesetz zur Entgelttransparenz noch im Parlament beraten. Damit will die Regierung gegen die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen (Gender Pay Gap) vorgehen, mehr Transparenz für die Arbeitnehmer schaffen und die Arbeitgeber zu einer Auseinandersetzung zu den Entgeltstrukturen und Bewertungsverfahren bringen
Kommt das Entgeltgesetz, so müssen sich Unternehmen auf mehr Aufwand vorbereiten. Mitarbeiter haben dann einen Auskunftsanspruch; sie können eine Anfrage zum Verfahren der Festlegung ihres Gehalts beantragen, die Unternehmen müssen außerdem das Durchschnittsgehalt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts offenlegen, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben.
Laut Gesetz müssten Arbeitgeber dann auch eine geschlechtsneutrale Funktions- oder Stellenbewertung durchführen oder ein eventl. bereits bestehendes System überprüfen. Das bringt nach Einschätzung von Kienbaum für die Unternehmen viel Mehraufwand mit sich.
Für die Befragung hat Kienbaum mit knapp 100 Unternehmen gesprochen.
io
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