Capgemini-Studie zu den Vorbereitungen auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung Konsumgüterindustrie hat beim Datenschutz noch Nachholbedarf

Im Jahr 2018 will die EU eine neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einführen, die hinsichtlich der Datensicherheit und Privatsphäre der Kunden in allen Industriezweigen neue Regeln aufstellen soll. Ausreichend vorbereitet ist die Industrie allerdings noch nicht.


Dabei sind die Richtlinien der neuen Grundverordnung für viele Unternehmen der Konsumgüterbranche von zentraler Bedeutung. Immerhin engagiert sich bereits ein Großteil der Betriebe in der Sammlung und Analyse personenbezogener Daten, da diese ihnen ein besseres Verständnis der eigenen Kundschaft und deren Kaufverhalten ermöglichen. Aus diesem Grund gaben innerhalb einer Capgemini-Studie über 80 Prozent der befragten Führungskräfte aus der Konsumgüterindustrie an, das Thema Datenanalyse mit höchster Priorität zu behandeln.

Über 90 Prozent der Betriebe berichten von Sicherheitsvorfällen

Dass die Unternehmen das Thema mit großer Vehemenz angehen, bedeutet jedoch nicht, dass sie bereits alle Aspekte der Datenanalyse gleichrangig im Fokus haben. So zeigen die Betriebe insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Laut der Umfrage von Capgemini hat fast die Hälfte der Firmen (46 Prozent) noch keine Richtlinien zum Schutz der Vertraulichkeit und der Sicherheit personenbezogener Daten erlassen. In über neun von zehn Betrieben ist es in der Vergangenheit sogar schon einmal zu einem Sicherheitsvorfall in Bezug auf die Kundendaten gekommen.

Die bevorstehende Einführung der DSGVO dürfte den Datenschutz jedoch ganz nach oben auf die Agenda setzen. Die Verordnung stellt dabei nicht nur neue Regeln für europäische Unternehmen, sondern für alle Firmen auf, die im Besitz von Daten aus der Europäischen Union sind. Verstöße gegen die neuen Richtlinien werden mit Inkrafttreten der Richtlinie wohl nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet – stattdessen drohen empfindliche Strafen von bis zu vier Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes eines Unternehmens, mindestens aber 20 Millionen Euro. Wie groß der Handlungsbedarf allerdings noch ist, zeigt ein Rechenbeispiel von Capgemini: Wäre die DSGVO schon jetzt in Kraft und würde das höchste Straßmaß angesetzt, kämen die Unternehmen der Konsumgüterbranche bei Verstößen weltweit bereits auf eine kumulative Strafsumme von 323 Milliarden Dollar. "Im Kampf um das beste Los wird klar, viele Risiken werden entweder übersehen oder schlichtweg ignoriert. Dies sollte nun ein Ende finden. Unternehmen dürfen nicht weiter die Augen verschließen, wenn sie Imageschäden und schmerzhafte Sanktionen vermeiden wollen", erklärt Ralph Becker, Leiter der Konsumgüter- und Handelssektorberatung bei Capgemini.

Firmen sollten bereits mit der Vorbereitung beginnen

Aus diesem Grund sollten die Unternehmen der Konsumgüterindustrie schon jetzt Vorbereitungen treffen, um für die Einführung der DSVGO gewappnet zu sein. So empfiehlt Capgemini den Betrieben, zum einen eine Governance-Struktur sowie Betriebsmodelle aufzubauen und zum anderen ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen oder geschulte Mitarbeiter einzustellen. Darüber hinaus sollten sie einen Chief Privacy Officer oder Datenschutzbeauftragten bestimmen, der den weiteren Weg begleitet.

Zur Studie:
Für die Studie "Consumer Insights: Finding and Guarding the Treasure Trove" befragte Capgemini 300 Führungskräfte aus 86 globalen Konsumgüterunternehmen. Ergänzend zu der Umfrage fand außerdem eine Reihe von Experteninterviews mit Führungskräften in führenden Konsumgüterfirmen statt.

tt

 

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