Kolumne von Prof. Dirk Lippold  Unternehmensberatung und Ethik – passt das zusammen?

Bei allem Renommee des Berufstandes haftet der Consulting-Branche in der breiten Öffentlichkeit auch ein Image der profitmaximierenden Gesinnungslosigkeit an. Beratungsskandale, in die auch bekannte Häuser involviert sind, tragen dazu ihren Teil bei. Prof. Dirk Lippold erläutert, welches moralische Dilemma häufig der Auslöser für Fehltritte ist, wie die Prinzipal-Agent-Theorie bei der Vermeidung unethischen Verhaltens helfen kann und welche Empfehlung Robert Bosch gegeben hätte.

Die Beratungspraxis stellt Consultants häufig vor moralische Dilemmata. Umso wichtiger sind reflektierte und verbindliche Geschäftsprinzipien, um ethisches Handeln zu gewährleisten.

Consultants wird zuweilen immer noch etwas Dubioses, Windiges und gleichzeitig etwas Elitäres zugeschrieben. Das hat sicher damit zu tun, dass sich jeder – also auch jeder „Schuhputzer mit Visitenkarte“ – als Unternehmensberaterin oder Unternehmensberater bezeichnen darf. Als Consultant braucht man bloß – so scheint es vielen – ein wenig rhetorisches Geschick und selbstbewusstes Auftreten, um Geschäfte mit den Problemen anderer zu machen. Daher wohl auch der klassische Akquisitionsspruch jedes oder jeder Beratenden:  

„Ihre Probleme möchten wir haben!“ 

Gleichzeitig umgibt die renommierteren Consultingfirmen die Aura der Elite. Ihre Tagessätze und Gewinnmargen klingen wie von einem anderen Stern und ihre Mitarbeitenden treten gelegentlich mit Allüren auf, die gestandenen Unternehmenslenkern allzu selbstbewusst und neunmalklug erscheinen, zumal viele der Consultants jung daherkommen und sehr theoretisch wirken. Schließlich sollte der oder die Beratende mindestens genauso gut rüberkommen, wie der, der beraten wird. 

Niedrige Markteintrittsschranken locken schwarze Schafe an 

Und dann gibt es noch die richtigen „Schwarzen Schafe“. Die ungeschützte Berufsbezeichnung des Titels „Unternehmensberater/in“ (oder „Betriebsberater/in“, „Wirtschaftsberater/in“ etc.) einerseits und die niedrigen Markteintrittsschranken andererseits führen immer wieder dazu, dass inkompetente und unseriöse Personen – eben „schwarze Schafe“ – im Beratungsmarkt akquirieren. Solche Täter oder Täterinnen in grauen Nadelstreifen haben dem Ruf des Unternehmensberaters durchaus geschadet, gleichwohl haben sie der Attraktivität der Branche keinen Abbruch getan.  

In den meisten Fällen konnten die laienhaften oder auch betrügerischen Vorgehensweisen von den Standesorganisationen hinlänglich dokumentiert werden, so dass eine eindeutige Identifizierung solcher schwarzen Schafe möglich wurde. 

Es mag aber auch damit zu tun haben, dass es sich bei Beratungsleistungen um Kontraktgüter handelt. Bei Kontraktgütern liegen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Leistungen noch nicht vor, will heißen: Das Kontraktgut existiert zum Zeitpunkt des Kaufes noch gar nicht. Die Vereinbarung über Leistung und Gegenleistung, die ja in der Zukunft liegen, erfolgt bei Kontraktgütern somit unter extrem großer Unsicherheit. Beratungsleistungen, die in geradezu idealtypischer Weise zu solchen Kontraktgüter gehören, erfordern daher von beiden Transaktionspartnern spezifische Investitionen und insbesondere Vertrauen. 

Zweifelhafte Beratungsmethoden im Licht der Öffentlichkeit 

Überdies sorgt die sogenannte „Enthüllungsliteratur“ in Form von Insider-Romanen dafür, dass hin und wieder zweifelhafte Methoden der Beratungsbranche in die breitere Öffentlichkeit geraten. Zusammen mit Berichten über gescheiterte Großprojekte mit involvierten namhaften Beratungsunternehmen wird auf diese Weise ein Negativbild einer „gesinnungslosen“ Beratungsindustrie gezeichnet, deren einziger Wert der eigene Profit zu sein scheint.  

Aktuell zu nennen ist auch ein Skandal, in den ausgerechnet die renommierte Unternehmensberatung McKinsey verwickelt ist.  

Im Februar 2021 wurde die amerikanische Strategieberatung wegen ihrer Rolle in der sogenannten Opioidkrise zu einer Strafzahlung von 573 Millionen US-Dollar verurteilt, um so Klagen von 49 Bundesstaaten beizulegen. McKinsey hatte während der Beratungstätigkeit dem Oxyconton-Hersteller Purdue Pharma und anderen Pharmakonzernen geholfen, Strategien zur Vermarktung hochdosierter Pillen zu implementieren. Diese aggressive Strategie führte aber zu schneller abhängig machenden Dosen der Schmerzmittel. So sollen in den USA in den vergangenen zwei Jahrzehnten 450.000 Menschen im Zuge der Opioidkrise an einer Überdosis dieser Schmerzmittel gestorben sein. 

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Interessenskonflikte führen zu moralischen Dilemmata 

Damit wird das moralische Dilemma deutlich, vor dem die Beratungsunternehmen stehen können: Da nicht nur ihre Kunden und Kundinnen, sondern auch sie selber im Wettbewerb stehen, besteht die potenzielle Gefahr, „gegen die Kundschaft“ zu beraten.  

Nicht das zu lösende Kundenproblem, sondern die eigene Umsatz- und Gewinnmaximierung kann dann leicht in den Vordergrund rücken.  

Aufschluss darüber, welche Interessenskonflikte zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden auftreten können, gibt die Prinzipal-Agent-Theorie. Demnach ist jede Prinzipal-Agent-Beziehung durch asymmetrisch verteilte Informationen und opportunistisches Verhalten gekennzeichnet. Somit besteht das Risiko, dass der Agent – also der Berater – nicht ausschließlich im Sinne des vereinbarten Auftrags handelt, sondern auch eigene Interessen verfolgt. Asymmetrische Informationen können in vier unterschiedlichen Konstellationen auftreten:  

  •  als verdeckte Eigenschaften (engl. Hidden Characteristics), die bei Vertragsabschluss unbekannt sind,
  • als verdeckte Handlungen (engl. Hidden Action), die während der Vertragserfüllung nicht beobachtet werden können, 
  • als verdeckte Informationen (engl. Hidden Information), die aufgrund fehlender Kenntnisse nicht hinreichend beurteilt werden können, 
  • als verdeckte Absichten (engl. Hidden Intention), die dem Auftraggebenden in Verbindung mit der Vertragserfüllung verborgen bleiben.

Die Bedeutung ethischer Geschäftsgrundsätze im Consulting-Betrieb  

In einer solchen Situation, in der sich das ethisch verantwortungsvolle Handeln betriebswirtschaftlich nicht rechnet, aber in der sich Unternehmensethik überhaupt erst bewähren muss, kommt es für eine verantwortungsvolle und professionelle Beratungsbranche darauf an, sich an vorher reflektierten und festgeschriebenen Geschäftsprinzipien zu orientieren. 

Größere Prüfungs- und Beratungsunternehmen haben sogar Leistungsbereiche eingerichtet, die mit Ethik-Beratung signifikante Umsätze erzielen, indem sie ihre Kunden und Kundinnen bei der Ethik-Integration oder der Festlegung von Ethik-Codizes unterstützen.  

Doch obwohl die Ethik in der Beratung bei den namenhaften Beratungsunternehmen Eingang gefunden hat, kommt es immer wieder zu unethischem Verhalten (siehe oben). 

Dies hat der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU als Branchenverband erkannt und – um „schwarze Schafe“ und „Trittbrettfahrer“ fernzuhalten – ethische Geschäftsprinzipien (BDU-Berufsgrundsätze) formuliert, die sich an Kriterien wie fachlicher Kompetenz, Seriosität, Objektivität, Neutralität, Vertraulichkeit und fairem Wettbewerb orientieren. Umso mehr sollten sich die Kundenunternehmen aufgefordert sehen, grundsätzlich nur Beratungsunternehmen zu beauftragen, die sich den BDU-Berufsgrundsätzen verpflichtet fühlen. 

Darüber hinaus sollten Beraterinnen und Berater die in ISO 20700 beschriebenen Leitlinien für Unternehmensberatungsdienstleistungen verinnerlichen. Neben den Phasen des Beratungsprozesses werden in dieser Norm Grundsätze aufgezählt, die in Beratungsprozessen zu beachten sind. Ein starkes Gewicht wird auf die Einbindung der Stakeholder, auf das Risikomanagement und auf die gesellschaftliche Verantwortung in Beratungsprojekten gelegt. Die Empfehlungen der ISO 20700 bilden die Grundlage für die Beratungsarbeit weltweit

Fazit

Oftmals können die eigenen Werte von denen des potenziellen Projektes abweichen. Um im Projekt handlungsfähig sein zu können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Beratungsunternehmen im Vorfeld ihre Prinzipien intern und extern klar kommunizieren. 

Schließlich bleibt die „anständigste Art der Geschäftsführung auch die beständigste“ (Robert Bosch).

Literaturtipp

Zum oben beschriebenen scheinbaren „Beraterdilemma“ siehe ausführlich:

Lippold, D.: Die Unternehmensberatung. Von der strategischen Konzeption zur praktischen Umsetzung, 4. Aufl., Berlin-Boston 2022 (mit allen Quellenangaben ab Seite 21) 

 

Über die Person

Prof. Dr. Dirk Lippold ist Dozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Lehrtätigkeit umfasst die Gebiete Unternehmensführung, Marketing & Kommunikation, Personal & Organisation, Technologie- und Innovationsmanagement sowie Consulting & Change Management. Zuvor war er viele Jahre in der Software- und Beratungsbranche tätig – zuletzt als Geschäftsführer einer großen internationalen Unternehmensberatung. Auf seinem Blog www.dialog-lippold.de schreibt er über aktuelle betriebswirtschaftliche Themen.

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