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Durchs Raster gefallen? Warum insolvente Unternehmen in Eigenverwaltung Anspruch auf Coronahilfen haben sollten

Nach geltendem deutschen und europäischem Recht haben Unternehmen, die gerade eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchlaufen, keinen Anspruch auf Coronahilfen. Dabei sind sie organisatorisch bestens aufgestellt, haben Sanierungsexperten an ihrer Seite und stehen unter der Aufsicht eines Sachwalters. Ihnen fehlt nur finanzieller Rückhalt, um Corona zu überstehen. Dabei haben sie gute Chancen, die Pandemie zu überstehen und ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Dieser Beitrag greift die Schwächen der Coronahilfen-Regelung auf.
Insolvente Unternehmen fallen durchs Corona-Raster
Die Pandemie-Schutzmaßnahmen setzt viele Unternehmen erheblich unter Druck. Um die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen, bietet der Staat Coronahilfen an. Doch insolvente Unternehmen oder solche, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchlaufen, fallen durchs Raster. Denn nach geltendem deutschen und europäischem Recht sind sie nicht berechtigt, öffentliche Finanzhilfen zu erhalten, auch wenn bei Letzteren der Verfahrensabschluss nur reine Formsache ist. Ein bereits von allen Gläubigern akzeptierter Insolvenzplan muss noch bestätigt oder der Insolvenzplanbestätigungsbeschluss rechtskräftig werden. Diese Unternehmen sind fit für die Zukunft.
Coronahilfen - finde den Fehler
Diese Entscheidung macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Warum haben Unternehmen, bei denen die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nur noch reine Formsache ist, keinen Anspruch auf die Corona-Hilfen? Diese Unternehmen sind wirtschaftlich aktiv, werden fachlich durch einen Sanierungsberater unterstützt und stehen unter gerichtlicher Aufsicht eines Sachwalters. Ihre finanzielle Struktur ist transparent, alte Zöpfe sind abgeschnitten und ineffiziente Prozesse ausgeräumt. Sie sind erfolgreich saniert, können ihre Verpflichtungen gegenüber Partnern wie Banken, Lieferanten und Mitarbeitern erfüllen und erfolgreich weiterbestehen. Beste Voraussetzungen, einen positiven betriebs- und volkswirtschaftlichen Beitrag zu leisten. Um jetzt noch die Pandemie zu überstehen, brauchen sie Rücklagen in Form von Coronahilfen. Die brauchen andere Unternehmen auch - und bekommen sie, ohne dass ihre Fortführungsfähigkeit unter die Lupe genommen wird.
Was die Coronahilfen nicht berücksichtigen
Es sind vor allem vier Punkte, die für eine faire und sinnvolle Bewertung von Coronahilfen beachtet werden sollten.
- Zombieunternehmen werden gefördert. Diese Unternehmen sind im Prinzip schon insolvent, nehmen aber noch aktiv am Wirtschaftsgeschehen teil. Ihre Insolvenz brauchten sie aufgrund der Aufschiebung der Insolvenzantragspflicht noch nicht anmelden. Dass sie die Coronakrise überstehen, ist oft mehr als unwahrscheinlich. Daher sind die Coronahilfen hier verschwendet.
- Zombieunternehmen sind riskante Geschäftspartner. Sie können ihre Verpflichtungen, die sie eingehen (beispielsweise Banken- oder Lieferantenkredite, Gehälter, Mieten etc.) eventuell gar nicht mehr bedienen. Die Folge: Sie ziehen ihre Geschäftspartner und Mitarbeiter mit in den Abgrund, ohne dass diese es wissen.
- Praktisch sanierte Unternehmen fallen durchs Raster. Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchlaufen, haben Experten an der Seite, stehen auf einem soliden wirtschaftlichen Fundament. Sie haben sehr gute Aussichten, erfolgreich weiterzubestehen. Was ihnen fehlt, sind Rücklagen, um die Folgen der Pandemie abzufangen. Staatliche Hilfen könnten dies gewährleisten.
- Liegt es wirklich an Corona? Sehr oft treffen Unternehmer schon vorher falsche ökonomische Entscheidungen, deren Folgen nun durch die Pandemie verstärkt wurden. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass insolvente Unternehmen, die die Insolvenz noch nicht anmelden müssen, Coronahilfen erhalten, erfolgreich sanierte Unternehmen aber nicht.
Für eine verantwortungsvolle Verteilung der Coronahilfen reicht es nicht, nur nach insolvent und nicht insolvent zu unterscheiden. Bei dieser Betrachtung werden die Unternehmen übersehen, die den Prozess der Eigenverwaltung schon erfolgreich durchlaufen haben, zum Beispiel kurz vor der Einreichung bzw. Abstimmung eines Insolvenzplans stehen, und damit ihre Krise gemeistert haben. Sie sind mit der Begleitung fachlicher Experten saniert, restrukturiert und in der Lage, einen positiven wirtschaftlichen Beitrag zu leisten. Für eine sinnvolle Zuteilung ist ein Blick hinter die Kulissen der Anspruchsteller erforderlich: Ist Corona wirklich die Ursache für die Krise? Wie sieht die finanzielle Struktur der Unternehmen aus? Wie stehen die Überlebenschancen? Nützen die Coronahilfen überhaupt noch?
Fazit
Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung gerade erfolgreich durchlaufen, haben mehrere Vorteile: eine transparente Finanzlage, ständige fachliche Sanierungsberatung sowie die Überwachung durch Sachwalter. Daher ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie die Pandemie gestärkt überstehen. Und daher haben auch sie Corona-Hilfen verdient.
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