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Anspruch bei Stellenabbau Wissenswertes zur Abfindung im Angestelltenverhältnis

Die Consulting-Branche befindet sich auf Erfolgskurs. Die Anzahl an Unternehmensberatern wächst ständig weiter, die meisten davon arbeiten in Festanstellung. Doch welche Ansprüche auf Abfindung haben Arbeitnehmer, wenn es doch einmal zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen sollte?

Mann verlässt nach Kündigung seinen Arbeitsplatz (Bild: picture alliance / Westend61 | Jose Carlos Ichiro)

Nach einer betriebsbedingten Kündigung muss man nicht mit leeren Händen darstehen – in der Regel besteht ein Anspruch auf Abfindung. (Bild: picture alliance / Westend61 | Jose Carlos Ichiro) 

Unternehmensberater haben zurzeit in Deutschland Hochkonjunktur. Das überrascht nicht, da sich der digitale Wandel jetzt auch auf breiter Front in der Unternehmenslandschaft bemerkbar macht. Waren es bis vor einigen Jahren noch lediglich innovative, technikorientierte Branchen, die sich fit für die digitale Zukunft machten, so gibt es heute keinen einzigen Wirtschaftszweig mehr, der nicht vom Wandel betroffen ist. Selbst klassische Handwerksbetriebe und Berufe wie Bäcker kommen nicht mehr ohne die digitale Technik aus.

Daher verwundert es nicht, dass laut den Angaben von Statista im Jahre 2020 rund 184.500 Unternehmensberater in Deutschland gearbeitet haben, Tendenz steigend. Auch wenn das Arbeiten als Freelancer immer mehr Befürworter findet, so zieht dennoch eine hohe Prozentzahl ein festangestelltes Consulting Arbeitsverhältnis vor. Das feste Gehalt, soziale Absicherungen und attraktive Aufträge, die meist nur an große Unternehmensberatungen vergeben werden, sind die häufigsten Gründe für diese Entscheidung.

Selbstverständlich spielt auch die finanzielle Sicherheit eine entscheidende Rolle bei der Jobwahl. Wer als Angestellter in einer Consulting-Agentur arbeitet, muss sich normalerweise über seine Zukunft keine Gedanken machen, wie gesagt boomt die Branche. Aber auch, wenn es tatsächlich einmal zum Stellenabbau kommen sollte, kann sich ein Festangestellter entspannt zurücklehnen. Das beweist ein Blick auf den Abfindungsrechner. Zum Beispiel können das bei einer Beschäftigungszeit von zehn Jahren und einem Bruttogehalt von 4.000 Euro schnell 20.000 Euro Abfindung sein. Daher sollte man sich bei einem bevorstehenden Stellenabbau frühzeitig über mögliche Abfindungen informieren.

Wenn es zur Kündigung kommt

Die Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein. Manchmal will die Unternehmensberatung aufgrund nachlassender Auftragslage Stellen abbauen, gelegentlich können aber auch persönliche Gründe der Auslöser für die Kündigung sein. Man unterscheidet im Arbeitsrecht zwischen vier Formen der Kündigung:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Stellenabbau wegen Auftragsrückgang oder Schließung des Betriebes.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: In diesem Fall wird ein grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers reklamiert. Voraussetzung ist eine vorausgegangene, erfolglose Abmahnung. Häufiges "Blaumachen" ist ein typischer Grund.
  • Personenbedingte Kündigung: Dies sind ebenfalls Gründe, die im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegen, allerdings unverschuldet. Typische Gründe sind eine schwere Krankheit oder Suchtprobleme.
  • Außerordentliche Kündigung: Diese wird in besonders gravierenden Fällen ausgesprochen und setzt eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers voraus.

Egal, um welche Kündigungsform es sich handelt, jede Kündigung muss vom Arbeitgeber ausführlich begründet werden. Einzelheiten regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) des Bundes. Ein schlichtes "Wir haben gerade weniger Aufträge!" reicht also bei Weitem nicht aus. Ob gegen eine Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird, hängt von den individuellen Umständen ab. In Zweifelsfällen sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden. In der Regel steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich zu.

Herausforderung Home-Office

Während am klassischen Arbeitsplatz die Kontrolle des Mitarbeiters und seines betrieblichen Verhaltens durch die Vorgesetzten relativ einfach ist, ist die Überprüfung der konkreten Arbeitsleistung und der sozialen Kompetenz im Home-Office wesentlich schwieriger. Insbesondere die Teamarbeit stellt eine Hürde dar. "Sechs Typen stellen Firmen vor Herausforderungen", stellt eine Studie zu Mobile Office fest.

Seit rund drei Jahren hat das Home-Office erstmals flächendeckend unsere Beschäftigungskultur umgekrempelt. Dabei sorgt die ungeplante Umstellung für reichlich Diskussionsstoff. Oft wird die fehlende Kontrolle seitens des Managements kritisiert. Es stellt sich für Betriebe die Frage: Sinkt die Produktivität im Homeoffice? Sicher ist es zu früh, bereits jetzt eine endgültige Bilanz zu ziehen, da weitere wirtschaftliche Faktoren zurzeit die Geschäftszahlen stark beeinflussen.

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