Thomas Klöckner, LECON & Dr. Dirk Andres, AndresPartner Zehn Jahre ESUG: Erfolgsmodell Eigenverwaltung

Zehn Jahre ist es her, als das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten ist. Die letzten Jahre zeigen, dass das Instrument der Eigenverwaltung hierdurch erfolgreich gestärkt wurde. Thomas Klöckner und Dr. Dirk Andres mit zehn Thesen rund um die Eigenverwaltung.

zehn Jahre ESUG

Am 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen in Kraft getreten. Das Kürzel „ESUG“ ist seitdem in aller Munde. Das Ziel des Gesetzgebers war es mit dem Gesetz, Unternehmen den Zugang zur Eigenverwaltung zu erleichtern, dadurch früh- und rechtzeitige Insolvenzanträge zu fördern und Sanierungschancen zu erhöhen. Folglich wurde mit dem ESUG das Instrument der Eigenverwaltung deutlich gestärkt und die Möglichkeit für den Schuldner, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten, stark ausgeweitet.

Im März 2022 feiert das ESUG nun sein zehnjähriges Jubiläum. Im Rückblick auf die Erfahrungen im Umgang mit der Eigenverwaltung hat der Forum 270 – Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e. V., der sich 2017 gegründet hatte, um zum nachhaltigen Erfolg des Sanierungsinstruments Eigenverwaltung beizutragen, zehn Thesen aufgestellt.

Die zehn Thesen des Forum 270

Voranstellend lässt sich festhalten, dass die Eigenverwaltung sich seit der Änderung der Insolvenzordnung im Jahr 2012 als effektive, planbare und erfolgreiche Möglichkeit zur Sanierung notleidender Unternehmen erwiesen hat. Als das ist sie ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer neuen Sanierungskultur in Deutschland (These 1). In der Sanierungspraxis hat die Eigenverwaltung seit dem Inkrafttreten des ESUG sichtlich an Bedeutung gewonnen (These 2). Das zeigt sich schon alleine daran, dass in den vergangenen Jahren eine Vielzahl der größeren Unternehmensinsolvenzen in Eigenverwaltung beantragt und stattgegeben wurden. Im Jahr 2021 waren dies von den 50 größten Unternehmensinsolvenzen rund die Hälfte.

Grundsätze für die ordnungsgemäße Durchführung

In der Anfangszeit des ESUG waren allerdings auch Missbrauchsfälle bei der Anwendung der Eigenverwaltung und in diesem Zusammenhang die Verletzung von Gläubigerinteressen zu beobachten. Eine Analyse von erfolgreichen und weniger erfolgreichen Verfahrensausgängen lässt einen Rückschluss darauf zu, was die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Eigenverwaltung sind (These 3). Vor diesem Hintergrund hat das Forum 270 Grundsätze für die ordnungsgemäße Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung formuliert. Diese Grundsätze haben sich heute als Standard etabliert und finden in der Praxis breite Anwendung. Nach der Überzeugung der Mitglieder des Forum 270 sind diese Grundsätze zur Wahrung des Verfahrenszwecks der Eigenverwaltung und im Interesse eines bestmöglichen Verfahrensergebnisses zu beachten (These 4). Die seit ESUG gültigen Regelungen zur Eigenverwaltung hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) zum 1. Januar 2021 angepasst. Dies allerdings nicht bevor die mit dem ESUG eingeführten Regelungen einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Das Forum 270 hatte dabei im Rahmen einer Stellungnahme wesentlich darauf hingewirkt, dass der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG viele der in den formulierten Grundsätzen vorgesehenen Vorgaben des Forum 270 zur Schärfung des Sanierungsinstruments erfreulicherweise in den neuen Regelungen zur Eigenverwaltung umgesetzt hat (These 5).

Erfolgsfaktoren einer Eigenverwaltung

Entscheidend für die erfolgreiche Einleitung einer Eigenverwaltung ist die professionelle Vorbereitung und die Akzeptanz der maßgeblichen Gläubigergruppen. Nach dem SanInsFoG ist seit dem 1. Januar 2021 jetzt eine Eigenverwaltungsplanung beizufügen, an die das Gesetz hohe Anforderungen stellt. Die Erstellung der Planung und damit auch die Verfahrensvorbereitung bedarf einer Begleitung durch ausgewiesene Experten im Bereich der Sanierung, des Insolvenzrechts und der Insolvenzverwaltung. Eine möglichst frühzeitige Vorbereitung des Verfahrens ist in aller Regel ratsam. Gerade die professionelle Vorbereitung auf ein Eigenverwaltungsverfahren und die Abstimmungsmöglichkeiten im Vorfeld sind entscheidende Vorteile im Vergleich zu Insolvenzverfahren in Fremdverwaltung (These 6). Die Anforderungen an die Eigenverwaltungsplanung dürfen allerdings nicht übersteigert werden. Die Eigenverwaltung soll weiter ein verlässliches, transparentes und flexibles Insolvenzverfahren bleiben, und zwar sowohl mit dem Ziel der Unternehmenssanierung, entweder im Wege eines Insolvenzplans oder einer übertragenden Sanierung, als auch bei in Eigenverwaltungsverfahren grundsätzlich möglichen Unternehmensabwicklungen.

Gläubigerinteressen im Fokus

Das Verfahrensziel muss sich dabei stets an den Gläubigerinteressen ausrichten. Denn, auch im Rahmen der Eigenverwaltung gilt der Vorrang der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger (§ 1 InsO). Die Belange des schuldnerischen Unternehmens und der Gesellschafter können und sollen zur Geltung gelangen, wenn sie dem Vorrang der Gläubiger nicht zuwiderlaufen. Die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger kann dabei in der Vielzahl der Fälle am besten durch den Erhalt des Unternehmens erreicht werden. Die enge Einbindung der Gesellschafter fördert in der Regel den Unternehmenserhalt, was wiederum vorteilhaft für die Unternehmensgläubiger ist (These 7).

Akteure der Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung muss der Schuldner von einem verantwortlichen Eigenverwalter vertreten werden. Er sollte über ausgewiesene Erfahrung in der Sanierung, Restrukturierung und Unternehmensinsolvenzverwaltung verfügen und wird in der Regel Organfunktion im schuldnerischen Unternehmen übernehmen. Der Eigenverwalter ist unabhängig und den Grundsätzen des § 1 InsO verpflichtet (These 8). Ein gerichtlich bestellter (vorläufiger) Sachwalter ist eine vom Schuldner sowie von der Eigenverwaltung unabhängige Person. Die Interessen der Gläubiger sollen bei der Auswahl des (vorläufigen) Sachwalters maßgeblich sein. Er unterstützt die Eigenverwaltung und ist gewillt mit dem Eigenverwalter zusammenzuarbeiten (These 9). Schließlich ist über die im Verfahren erwarteten Kosten der Eigenverwaltung frühzeitig, das heißt schon bei Stellung des Insolvenzantrages, gegenüber dem vorläufigen Sachwalter, dem Gericht und dem vorläufigen Gläubigerausschuss zu informieren (These 10). Die Eigenverwaltung darf nicht teurer sein als ein Insolvenzverfahren in Fremdverwaltung.

Ein positives Fazit über 10 Jahre ESUG

Im Ergebnis lässt sich nach zehn Jahren ESUG mit einer Vielzahl erfolgreicher Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren bilanzieren, dass diese Sanierungsinstrumente in der Praxis angekommen sind und sich vielfach bewährt haben. Die Instrumente des ESUG werden auch in den kommenden Jahren sicherstellen, dass Unternehmen sich erfolgreich für die Zukunft neu aufstellen können und die Gläubiger mit einem bestmöglichen Ergebnis rechnen können.

Über Thomas Klöckner und Dr. Dirk Andres

Thomas Klöckner von LECON
Thomas Klöckner ist Geschäftsführer der LECON Restrukturierung Rechtsanwalts GmbH mit Sitz in München und Vorstandsmitglied des Forum 270 – Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e. V. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist neben der Insolvenzverwaltung die Restrukturierung von Unternehmen in Eigenverwaltungsverfahren.

Dr. Dirk Andres
Dr. Dirk Andres ist Partner der Sozietät AndresPartner Rechtsanwälte Steuerberater Restrukturierung Insolvenzverwaltung mbB und Vorstandsmitglied des Forum 270 –  Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e. V. Er ist seit rund 20 Jahren als Insolvenzverwalter, Restrukturierungs- und Sanierungsberater tätig und hat umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Restrukturierungen von Unternehmen verschiedenster Größenordnung. Er wurde mehrfach zu den renommiertesten Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts ausgezeichnet.

CONSULTING.aktuell: der Newsletter der Consultingbranche

News +++ Jobs +++ Whitepaper +++ Webinare
Wir beliefern täglich mehr als 4.000 Abonnenten

 

Diskutieren Sie mit!     

Noch keine Kommentare zu diesem Artikel. Machen Sie gerne den Anfang!

Um unsere Kommentarfunktion nutzen zu können müssen Sie sich anmelden.

Anmelden

Mehr zum Dossier: Sanierung und Restrukturierung

Artikel dieser Ausgabe:

alle anzeigen

Weitere Highlights auf CONSULTING.de