Anzeige: Interview mit Tobias Wenhart, Finanzchef24 "Zu empfehlen ist eine Berufs- sowie eine Betriebshaftpflicht, die den Unternehmensberater vor den elementarsten Schäden schützt."

Tobias Wenhart, Geschäftsführer beim InsurTech Start-up Finanzchef24, war selbst jahrelang als Berater u.a. für McKinsey tätig. Daher weiß er, welche Risiken der Beruf mit sich bringt. In dem Interview mit CONSULTING.de erläutert er, warum sich eine Beraterhaftpflicht für Consultants lohnt und auf welche Leistungen Sie bei einem Versicherungsabschluss achten sollten.

Tobias-Wenhart-Finanzchef24 (Bild: Finanzchef24)

Herr Wenhart, Sie waren selbst über fünf Jahre Berater bei McKinsey. Jetzt haben Sie die Seiten gewechselt und sind Geschäftsführer bei Finanzchef24. Wie schwierig sind Beratende als Kunde? Was berichtet Ihnen Ihr Vertrieb und Kundenservice?

Tobias Wenhart: Berater sind nicht schwieriger als Kundinnen und Kunden aus anderen Branchen. Sie haben einen speziellen Bedarf, den wir versuchen gut und breit abzudecken. Auf die Frage des Feedbacks aus unserem Vertrieb kann ich nur berichten, dass unsere Berater sehr, sehr gerne mit Unternehmensberatern arbeiten. 

Wie waren Sie in Ihrer Zeit bei McKinsey abgesichert? 

Tobias Wenhart: Bei McKinsey war ich fest angestellt, so dass die Firma die Versicherungen für alle Consultants abgeschlossen hat und ich mich darum nicht kümmern musste. Wie die Absicherung en detail aussah, weiß ich leider nicht. 

Welche Versicherungen sollten Berater aus ihrer Sicht unbedingt abschließen?

Tobias Wenhart: Wie heißt es immer so schön: Es kommt drauf an. Auf die Spezialisierung, die generelle Beratungsdienstleistung, als auch auf den individuellen Arbeitsmodus. Findet die Beratung von zu Hause statt? Oder in den Büroräumen der Klientin oder des Klienten?

In jedem Fall zu empfehlen ist eine Berufs- sowie eine Betriebshaftpflicht, die den Unternehmensberater vor den elementarsten Schäden schützt, die im Rahmen seiner Berufsausübung entstehen. 

Dazu sollte man sich Gedanken machen, welchem Risiko ich aus der Tätigkeit heraus ausgesetzt bin. Es macht einen Unterschied, ob meine Beraterleistung eher auf Coaching ausgelegt ist oder auf die Restrukturierungsberatung von Unternehmen. So kann eine Erweiterung in Richtung Managerhaftpflicht (D&O) in einigen Fällen Sinn ergeben. Und eine Erweiterung in Richtung Cyberversicherung oder einer Inhaltsversicherung in vielen anderen Fällen, wenn man viel mit externen Daten oder in externen Systemen arbeitet oder mit recht teurem Equipment unterwegs ist. 

Bei einer Unternehmensberatung mit mehreren Mitarbeitenden kann auch über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden. 

Wo gibt es Risiken, die man als Berater gerne mal übersieht?

Tobias Wenhart: Fristversäumnisse oder der Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten sind häufige Schadenfälle bei Unternehmensberatenden. Auch der Verstoß gegen Pflichten aus der DSGVO sind Schadenszenarien, die auf Unternehmensberatende zutreffen. 

Was aber oftmals gänzlich außer Acht gelassen wird, ist der Fakt, dass eine Berufshaftpflicht auch für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aufkommt. Also, wenn zum Beispiel eine früherer Kunde wegen vermeintlicher Fehlleistungen Ihren Verdienst als Schadenersatz in Anspruch nimmt, so hilft die Haftpflicht bei der Abwehr dieser Ansprüche.

Gibt es Versicherer, die sich besonders auf die Zielgruppe Consultants fokussiert haben? Wer ist in der Zusammenarbeit mit Consultants besonders gut? Wen können Sie empfehlen?

Tobias Wenhart: Es gibt die sogenannten "großen" Versicherer, die ein vernünftiges Angebot für Unternehmensberater haben und daneben Spezialversicherer wie Hiscox und Markel, die sich auf die Zielgruppe der Unternehmensberater spezialisiert haben und inhaltlich ein sehr weitgehendes und gutes Angebot haben. Wichtig ist aber die potenzielle Betreuung in einem Schadenfall und dort ist es oftmals hilfreich Zugriff auf Spezialistinnen und Spezialisten zu haben, die sich tagtäglich mit den Risiken von Unternehmensberatern auseinandersetzen. 

Stichwort Beraterhaftpflicht: Auf was sollte man besonders achten, damit das Produkt auch passgenau sitzt?

Tobias Wenhart: Wichtig sind ein paar Dinge:

Passt die Versicherungssumme zu meinem Risiko als Berater? Welche Risiken nehme ich mit meinen Aufträgen auf mich und würde die Versicherung mich auch im schlechtesten Fall schützen? Höhere Versicherungssummen sind oftmals nur mit eher geringen Aufschlägen versehen, so dass es lohnenswert ist, darüber nachzudenken.

Das Versicherungsprodukt sollte möglichst "breit" angelegt sein, also verschiedene Tätigkeiten als Unternehmensberater erfassen und nicht auf eine genaue Tätigkeit festgelegt sein. Spezielle Konzepte bieten dies in der Regel.

Oftmals bieten Zusatzbausteine sinnvolle Ergänzungen zum Haftpflichtschutz.

Wie groß sind die Spannen zwischen den gleichen Tarifen in unterschiedlichen Häusern?

Tobias Wenhart: Wenn wir einen Unternehmensberater mit ca. 150k Umsatz im Normaltarif mit einer Versicherungssumme zwischen 200.000 Euro und 500.000 Euro vergleichen, liegen die Preise aktuell auf unserer Plattform zwischen 257,- und 501,- Euro - abhängig von der Selbstbeteiligung, dem Tarif und dem Versicherer. Die Preisspanne kann durchaus zunehmen, wenn der Umsatz der Unternehmen und die gewählte Versicherungssumme höher liegen. 

Wie groß ist das Risiko bei der Haftpflichtversicherung wirklich? Ein Nachweis, dass der Berater den Fehler gemacht hat, dürfte ja vermutlich relativ schwierig zu führen sein. Was sind Ihre Erfahrungen aus der Praxis?

Tobias Wenhart: Unsere Praxiserfahrungen zeigen, dass durchaus Potenzial für "Ärger" aus der beruflichen Tätigkeit eines Unternehmensberaters entstehen kann. Ich möchte Ihnen hier potenzielle Schadensszenarien nennen, die wir schon gesehen haben, um das Ganze anschaulicher zu machen: 

Viele Unternehmensberater helfen ihren  Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln, gerade aktuell in der Covid-Situation. Ein Verwechseln von Deadlines zur Beantragung und somit der Verlust von Fördermitteln kann schnell zu Schadenersatzforderungen seitens des Kunden führen. 

Fehlentscheidungen aus der Tätigkeit eines Interimsmanagers im Rahmen einer längeren Projekttätigkeit führen zu Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers.

Aber auch klassische Szenarien, wie das Verschütten von Kaffee über den Schreibtisch des Auftraggebenden, können zu erheblichem Schadenersatz führen.

Ein Eigenschadensszenario, dass wir häufiger sehen im Rahmen einer Cyberversicherung:  Kompromittierte Emails oder Software werden von Mitarbeitenden geöffnet und ein Automatismus verschlüsselt alle Firmendaten. Aufträge können in Folge nicht mehr weiterbearbeitet werden. Hier hilft eine Cyberversicherung mit Spezialistinnen und Spezialisten aus der Forensik und der Wiederherstellung der Daten. 

Tobias Wenhart, Geschäftsführer bei Finanzchef24 (Bild: Finanzchef24)
Tobias Wenhart ist seit 2020 Geschäftsführer des InsurTech-Start-ups Finanzchef24. Zuvor war er Direktor, Prokurist und Partner bei Hiscox. Von 2007 bis 2013 war der Diplom-Betriebswirt Senior-Berater bei McKinsey.

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